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Freie Gärten

An dieser Stelle informieren wir gern darüber, falls in unserer Anlage freie Parzellen im Angebot sind. Auch wenn aktuell keine freien Parzellen angeboten werden, kann man sich jederzeit über das Bewerbungsformular bei uns in die Anwärterliste eintragen.

 

Es ist immer hilfreich, sich bereits vorab mit der Rahmengartenordnung des Landes Brandenburg sowie der Bauordnung zu beschäftigen.

Der Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V. stellt seit 2022 außerdem Kleingartenfibeln in 7 Sprachen zur Verfügung.

 

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Da wir unser gesamtes Vereinswesen digitalisieren, ist eine Bewerbung nur noch über unser Bewerbungsformular möglich. Bitte auch unbedingt die Motivation für den Erwerb eines Gartens angeben, ob man die Anlage eventuell schon kennt oder vielleicht sogar auf Empfehlung von Mitgliedern auf uns zugekommen ist.

 

Wie kann man sich für eine bestimmte Parzelle zur Besichtigung anmelden?

Sofern man sich nur für eine bestimmte Parzelle bewerben möchte, kann man dies gern im Formular angeben. Allerdings ist unsere Liste sehr lang; daher empfehlen wir, sich nicht auf eine bestimmte Parzelle festzulegen. Die Einladung zu Besichtigungsterminen erfolgt per E-Mail. Enthalten sind hier ein paar Informationen zum Zustand des Gartens und zur Größe der Bebauungen sowie der von den Käufer:innen veranschlagte Preis. Die Besichtigung wird in Gruppen angeboten, hier werden weitere Fragen zum Verein, zur Pacht und zu Zahlungen beantwortet.
 

Wie werden freie Gärten nach einer Besichtigung übergeben?

Nach einer Besichtigung melden sich Interessierte bitte beim Vorstand mit Bezug auf den oder die Gärten, die in Frage kommen. Sollten sich mehrere für einen Garten bewerben, erfolgt die Auswahl nach Abstimmung der Vorstandsmitglieder. Ganz wichtig: Es werden keine Verkäufe “unter der Hand” akzeptiert, d.h. Absprachen oder Zusagen noch vor Ort bei der Besichtigung werden nicht akzeptiert. Alle bekommen die gleiche Chance. Der offizielle Kaufvertrag ist nur mit Unterschrift aller 4 Parteien gültig (Verkäufer:in / Käufer:in | Verein / Kreisverband). Alle potentiell Interessierten müssen sich offiziell und persönlich beim Vorstand vorgestellt haben und Kenntnis über die Zahlungsmodalitäten sowie die Rechte & Pflichten in Bezug auf einen Pachtvertrag und die kleingärtnerische Nutzung haben.

 

Weitere Informationen werden bei den jeweiligen Terminen bekannt gegeben. Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen; sobald man gelistet ist, erhält man alle Informationen automatisch.